Der Verkauf von entwendeten Sportschuhen

Wer über ein Internetportal in 631 Fällen Sportaccessoires und zunehmend auch Wander- und Sportschuhe und andere hochwertigere Sportartikel unter Vortäuschung seiner Eigentümerstellung vertreibt,muss mit einer Verurteilung wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung rechnen.

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