Gelbe Wörterbücher

Eine gesteigerte Kennzeichnungskraft einer abstrakten Farbmarke ist nicht notwendige Voraussetzung für die Annahme einer markenmäßigen Verwendung des angegriffenen Farbtons.

Zwischen zweisprachigen Wörterbüchern und Sprachlernsoftware besteht hochgradige Warenähnlichkeit. Nimmt der Verkehr auf den angegriffenen Produktverpackungen einen Farbton als eigenständiges (Zweit)Kennzeichen und

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Oberlandesgericht München

Wo gelb drauf ist, muß Langenscheidt drin sein

Die gelbe Verpackung und die in Gelb gehaltene Werbung eines Unternehmens, das Sprachlernsoftware vertreibt, verletzt die zugunsten der Langenscheidt-Herausgeberin eingetragene Farbmarke.

Die Klägerin des jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Falls ist Inhaberin der kraft Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Farbmarke „Gelb“ für zweisprachige Wörterbücher

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