handfackel

Pyrotechnik fürs Fußballstadion

Bereits das Einkürzen des Griffstücks einer Handfackel stellt eine Tathandlung im Sinne des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen dar.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Oberlandesgericht Hamm die Sprungrevision eines angeklagten Fußballfans gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Bochumg als

Artikel lesen

Gasförmiger Sprengstoff

Sprengstoffe im Sinne von § 308 Abs. 1, § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind alle Stoffe, die bei Entzündung eine gewaltsame und plötzliche Ausdehnung dehnbarer (elastischer) Flüssigkeiten und Gase hervorrufen, und geeignet sind, dadurch den Erfolg einer Zerstörung

Artikel lesen