Der Bundesgerichtshof hat eine Haftbeschwerde eines Beschuldigten verworfen, der sich in einem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts wegen mutmaßlicher Beteiligung an den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines nach seiner Auslieferung durch Italien seit Ende November 2025 in Deutschland in Untersuchungshaft befindet.
Mit Haftbefehl
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