Kindergeldanspruch von Staatenlosen

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ergibt sich weder aus Art. 24 noch aus Art. 29 des Staatenlosenübereinkommens (StlÜbk) ein Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose. Dies gilt zumindest dann, wenn die Eltern nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung sondern nur

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