Ein Anspruch auf einen Reisepass für Staatenlose besteht nicht, wenn dem Staatenlosen die Stellung eines Wiedereinbürgerungsantrags zumutbar ist, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Hannover in dem Fall eines Staatenlosen, der 1994 wegen Nichtableistung seines Wehrdienstes aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen wurde.
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