Kindergeldanspruch von Staatenlosen

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ergibt sich weder aus Art. 24 noch aus Art. 29 des Staatenlosenübereinkommens (StlÜbk) ein Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose. Dies gilt zumindest dann, wenn die Eltern nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung sondern nur einer Aufenthaltsbefugnis sind.

Kindergeldanspruch von Staatenlosen

Damit führt der BFH die bisherige Rechtsprechung zu den gleichlautenden Bestimmungen der Genfer Konvention nunmehr auch unter Geltung des StlÜbk fort.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. November 2007 – III R 60/99