Die Änderung der genehmigten Nutzung betreutes Wohnen zur Ferienwohnnutzung stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar.
Die formelle Baurechtswidrigkeit rechtfertigt auch in solchen Fällen in aller Regel den Erlass einer Nutzungsuntersagung. In Fällen, in denen – ausnahmsweise – besondere vom Normalfall abweichende
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