Konferenzraum

Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen

Der Bundesgerichtshof hatte jetzt über die Patentierbarkeit von neuralen Vorläuferzellen entschieden, also von Zellen, die aus menschlichen Stammzellen hergestellt werden.

Die uneingeschränkte Patentierung von Vorläuferzellen, die aus menschlichen embryonalen Stammzellen gewonnen werden, ist gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1

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Kein Patent auf embryonale Stammzellen

In dem beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Vorabentscheidungsverfahren über die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen hat jetzt der Generalanwalt seine Schlussanträge vorgelegt. Nach Ansicht des Generalanwalts sind Zellen, die die Fähigkeit in sich tragen, sich zu einem vollständigen Menschen zu entwickeln

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Biopatente zwischen Karlsruhe und Luxemburg

Der Streit um embryonale Stammzellen und ihre Patentierung erreicht nun nach dem Bundesgerichtshof auch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Der Bundesgerichtshof legt mit einem gestern verkündeten Beschluss dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Auslegung der Biopatentrichtlinie vor.

Diese Vorabentscheidungsfrage

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