Die verlängerte Erklärungsfrist des § 149 Abs. 3 AO i.d.F. des StModernG gilt nicht für die eigene Steuererklärung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe und seines mit ihm nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten gilt.
Dies ist für den Bundesfinanzhof
Artikel lesen

