Auch der ausländische Unternehmer kann daher eine Verzinsung seiner deutschen Umsatzsteuervegütungsansprüche verlangen. Denn der Steuervergütungsanspruch eines ausländischen Unternehmers (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 ff. UStDV) beruht nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs auf einer „Festsetzung der Umsatzsteuer“ i.S.
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