Verzinsung von Steuervergütungen

Auch der ausländische Unternehmer kann daher eine Verzinsung seiner deutschen Umsatzsteuervegütungsansprüche verlangen. Denn der Steuervergütungsanspruch eines ausländischen Unternehmers (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 ff. UStDV) beruht nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs auf einer „Festsetzung der Umsatzsteuer“ i.S.

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Verfristete Steuervergütung

Fällt der Ablauf der Frist für die Beantragung einer Steuervergütung mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist zusammen und wird ein entsprechender Antrag erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist und damit nach dem Erlöschen des Vergütungsanspruchs gestellt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen

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