Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat die „Nullrunde“ bei den Dienst- und Versorgungsbezügen der Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen in den Besoldungsgruppen ab A11 sowie den Besoldungsordnungen B, C, H, R und W
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