Für Klagen gegen die Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen als Maßnahme der vorsorgenden Strafrechtspflege nach § 81b 2. Alternative StPO ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
Die Klage, mit der die Aufhebung einer behördlichen Entscheidung über die Anfertigung von Unterlagen für Zwecke des Erkennungsdienstes
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