Es ist verfassungskonform, wenn für den Ausbau kommunaler Straßen wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz in Koblenz hat diese nochmals ausdrücklich bestätigt.
Anlass für die neuerliche Entscheidung war ein Fall aus Saarburg: Nach der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Kirf
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