Die Durchführung des „Autofreien Sonntags“ ist eine Zusammenkunft, die der in Hessen geltenden Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung unterliegt. Die ausnahmslose Dokumentationspflicht der Kontaktdaten der Teilnehmer am „Autofreien Sonntag“ verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Gießen in
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