Weder die Rechtspflegerin beim Ausgangsgericht noch das Beschwerdegericht sind im Kostenfestsetzungsverfahren zu einer Entscheidung über die Höhe des Gegenstandswerts (Streitwerts) berufen.
Der vorliegend vom Bundesgericht entschiedene Fall betraf eine Kostenfestsetzung nach zurückgenommenen Insolvenzantrag. Eine gesetzliche Krankenkasse hatte mit der Begründung,
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