Der Bundesfinanzhof hat das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, einem beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine einmalige Entschädigung, die für die Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften zählt.
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