Karlsruhe und das Tarifeinheitsgesetz

Das Freiheitsrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG schützt alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen, insbesondere den Abschluss von Tarifverträgen, deren Bestand und Anwendung sowie Arbeitskampfmaßnahmen. Das Grundrecht vermittelt jedoch kein Recht auf unbeschränkte tarifpolitische Verwertbarkeit von Schlüsselpositionen und Blockademacht zum eigenen Nutzen.

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Karlsruher Tarifeinheit

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Tarifeinheitseinheitsgesetz abgelehnt. Im Hauptsacheverfahren strebt das Bundesverfassungsgerichts nach eigenen Angaben eine Entscheidung bis zum Ende des nächsten Jahres an.

Das am 10.07.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Tarifeinheit

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