Die Klausel „Im Übrigen gelten die Bestimmungen des jeweils für das Unternehmen gültigen Tarifvertrages.“ in einem – nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegenden -Formulararbeitsvertrag ist dahin auszulegen, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien die Tarifverträge anzuwenden sind,
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