Der Bundesgerichtshof hat die Einziehung von weitergeleitetem Tatlohn im Zusammenhang mit „Cum-Ex-Geschäften“ bestätigt.
Das Landgericht Wiesbaden hat gegen den Einziehungsbeteiligten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von rund 1,1 Mio. € angeordnet. Es handelte sich dabei um einen
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