Tateinheit durch Klammerwirkung

Die Annahme von Tateinheit durch Klammerwirkung setzt voraus, dass die Ausführungshandlungen zweier an sich selbständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestandes (teil)identisch sind und zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbständigen Delikte und

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