Taube

Bekämpfung verwilderter Haustauben

Beim Fang verwilderter Haustauben ist das für Vögel geltende Fangverbot nach der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV) zu beachten sei. Mangels Ausnahmegenehmigung von diesem artenschutzrechtlichen Fangverbot wild lebender Tiere kann von einer entsprechenden tierschutzrechtlichen Genehmigung keinen

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Das Verbot Tauben zu füttern

Das Verbot, Tauben zu füttern, um die Taubenpopulation zu regulieren, ist rechtens und verstößt nicht gegen den Tierschutz.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in dem hier vorliegenden Fall die Klage einer Bürgerin abgewiesen, die sich damit gegen ein

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Fütterung freilebender Tauben

Ein Fütterungsverbot von freilebenden Tieren wie z.B. Tauben verstößt nicht gegen Grundrechte und ist zur Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zulässig. Ein Verstoß gegen dieses Fütterungsverbot kann mit einem Bußgeld geahndet werden, wobei die Ahndung verhältnismäßig sein muss.

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