Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz kann eingestellt werden, wenn an die nicht beförderte Person bereits ein Schadensersatz gezahlt worden ist.
So hat das Amtsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall eines 1970 geborenen Taxifahrers entschieden, der sich gegen
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