Unmittelbare Täterschaft

Nach § 25 Abs. 1 Alternative 1 StGB wird als Täter bestraft, wer die Straftat selbst begeht, also in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht.

Nach ihrer Fassung bezieht sich die Vorschrift zwar nur auf die Alleintäterschaft; sie

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