Der Telefoninterviewer als Arbeitnehmer

Die Frage, ob eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausgeübt wird, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. In diese Gesamtwürdigung ist auch einzubeziehen, wie das der Beschäftigung zugrunde liegende Vertragsverhältnis ausgestaltet worden

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Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer

Telefoninterviewer, die für ein Meinungsforschungsinstitut tätig werden, sind steuerrechtlich nicht als Selbständige sondern als Arbeitnehmer anzusehen. Das Institut hat deshalb als Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Andernfalls kann es für die Lohnsteuer in Haftung genommen werden. Diese Auffassung vertritt aktuell

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