Telefonkarten-Handel

Wie der Bundesfinanzhof bereits ausdrücklich entschieden hat, bestimmt sich die Person des Leistenden nach dem der Leistung zugrundeliegenden Rechtsverhältnis.

Bei einem Handeln im eigenen Namen ist danach der Handelnde als Leistender anzusehen.

Dies gilt auch für die Frage, ob der

Artikel lesen