Klageverzichtsprämien für beurlaubte Beamte

Eine ergänzend zu einem Sozialplan geschlossene Betriebsvereinbarung kann vorsehen, dass Mitarbeiter, die keine Klage gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erheben, eine Sonderprämie erhalten. Allerdings verstößt der Ausschluss der Gruppe der beurlaubten Beamten von dieser Klageverzichtsprämie gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§

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Sozialplanabfindung für beurlaubte Beamte

Der Ausschluss beurlaubter Beamter von Sozialplanleistungen ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 Abs. 1 BetrVG) vereinbar.

Mit dieser durch den Sozialplan bewirkten Beschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises haben die Betriebsparteien den ihnen bei der Gewährung von Abfindungsleistungen eröffneten Gestaltungsspielraum nicht

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