Von den Vereinigten Staaten von Amerika übermittelte AnomChat-Daten sind als Beweismittel in einem deutschen Strafverfahren verwertbar sind, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen.
Mit dieser Begründung hat jetzt der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts
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