Das hochbegabte Kind – als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für Lerntherapie und Erziehungsberatung eines hochbegabten Kindes stellen keine außergewöhnliche Belastung dar, solange ihre medizinische Indikation nicht nachgewiesen ist.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche

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Gesetzliche Krankenversicherung – und die normative Zuständigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Versagung von Therapiekosten durch die gesetzliche Krankenversicherung und gegen die normativen Zuständigkeiten des Gemeinsamen Bundesausschusses als unzulässig verworfen.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genügte die Verfassungsbeschwerde insbesondere nicht den

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