Tierschutzverbände steht keine Antragsbefugnis aus § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG zu, wenn es sich nicht um ein „Vorhaben“ im Sinne dieser Vorschriften handelt. Das ist der Fall bei der Abschussgenehmigung eines Wolfes. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in den
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