Wolf

Tierschutzverbände gegen Wolfsabschuss

Tierschutzverbände steht keine Antragsbefugnis aus § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG zu, wenn es sich nicht um ein „Vorhaben“ im Sinne dieser Vorschriften handelt. Das ist der Fall bei der Abschussgenehmigung eines Wolfes. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in den

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Wolf

Der Abschuss zweier Wölfe

Vereinigungen können ohne Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung klagen, wenn dies gesetzlich eigens bestimmt ist. Insbesondere ergibt sich die Antragsbefugnis nicht aus § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in dem hier vorliegenden Fall die Eilanträge zweier

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Die Tierschutzorganisation – und ihre Verbandsklageberechtigung

Für die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. besteht kein Anspruch auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation gegen das Land Baden-Württemberg. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall den Antrag der Tierschutzorganisation PETA auf Anerkennung abgelehnt und damit das gleichlautende Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. Anerkannten Tierschutzorganisationen

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