Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse

Die Tierseuchenkasse ist im Rahmen ihres Satzungsermessens nicht verpflichtet, die Beiträge für Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden – etwa in Fällen der Hobbytierhaltung oder der Gnadentierhaltung -, abweichend von den Beiträgen für Tiere, die zu Erwerbszwecken gehalten werden, zu regeln. Rechtliche Grundlage für die Beitragserhebung und den Erlass

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Vieh-Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit

Die Vieh-Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit ist rechtens. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart die Eilanträge von vier Bauern gegen die vom baden-württembergischen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum im Februar 2009 angeordnete Impfpflicht zurückgewiesen. Mit dieser Verfügung wurde unter anderem angeordnet, dass Tierhalter, die Schafe, Ziegen, weibliche oder männliche

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