Eine Entschädigungszahlung nach behördlich angeordneter Rindertötung kann aufgrund tierschutzrechtlicher Verstöße des Landwirts ausgeschlossen sein.
Ein Landwirt, dem die Städteregion Aachen als Tierschutzbehörde im Jahr 2019 nach amtlicher Feststellung eines überwiegend positiven BHV1-Befunds (Rinderherpes) aufgegeben hatte, nahezu seinen gesamten Rinderbestand tierschutzgerecht
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