Das Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG überlagert und begrenzt das für die Berechnung des Punktestandes maßgebliche Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems (§ 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG).
Die Löschung einer Eintragung im Fahreignungsregister, die ein
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