Weder das Persönlichkeitsrecht noch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht wird durch die Verbreitung der Serie „Skylines“ verletzt.
So war der sofortigen Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main, mit der sich der Antragsteller gegen die Abweisung seines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen
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