Das Toiletten-Trinkgeld

Ein Reinigungsunternehmen hat über die Sammelteller-Einnahmen Auskunft zu erteilen, die in Toilettenanlagen erzielt worden sind, damit das Aufsichts- und das Reinigungspersonal den ihnen zustehenden Anteil berechnen können.

Vom Landesarbeitsgericht Hamm ist in den hier vorliegenden Fällen die Berufung eines Gladbecker

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Für wen ist das Toiletten-Trinkgeld?

Steht einer Toilettenaufsichtsperson eines Reinigungsunternehmens ein Anteil an den Einnahmen zu, welche über aufgestellte Sammelteller im Zugangsbereich erzielt werden, hat sie einen Anspruch auf Auskunft über die erzielten Einnahmen.

So die Entscheidung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen in dem hier vorliegenden Fall

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