Das Verwaltungsgericht Schleswig hat eine Ordnungsverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland bestätigt. Diese hatte den Eigentümern der Privatstraße auf Sylt untersagt, für die Benutzung der Straße durch Fahrradfahrer 2,- € Entgelt zu nehmen und andere vorhandene Wege so zu
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