Ein Heimtier erfüllt nur dann die Verbringungsvoraussetzungen, wenn die Kenntzeichnung des Tieres vor seiner Impfung erfolgt. Nur wenn die Impfung eines Tieres erfolgt, dessen Identität durch einen Transponder oder eine Tätowierung eindeutig feststeht, lässt die Impfbescheinigung den zwingenden Schluss zu,
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