Das Arbeitsgericht Solingen hat der Klage des ehemaligen Trainers des Bergischen Handball Clubs 06 e. V. (im Folgenden: „BHC 06“ genannt) in vollem Umfang stattgegeben und die Befristung seines Vertrages durch eine sogenannte „Ligaklausel“ für unwirksam erklärt.
Der klagende Trainer
Artikel lesen