Im Grundbuchberichtigungsverfahren ist die Erbfolge auch dann gem. § 35 GBO nachzuweisen, wenn der Erblasser eine transmortale Generalvollmacht erteilt hatte und der Bevollmächtigte durch ein im Rahmen eines Erbteilsübertragungsvertrags vorgenommenes zulässiges Insichgeschäft mit der Behauptung, er und eine weitere Person seien Miterben je zur Hälfte geworden, auf sich den Erbteil
LesenSchlagwort: Transmortale Vollmacht
Keine Kontoumschreibung mittels Vollmacht
Die einem Ehepartner erteilte „transmortale“ Kontovollmacht berechtigt grundsätzlich weder zu Lebzeiten des Erblassers noch nach seinem Tod zur Umschreibung des Kontos auf den Bevollmächtigten. Eine Kontovollmacht gibt dem Bevollmächtigten im Allgemeinen nicht das Recht, das Konto ohne Beteiligung des Vollmachtgebers aufzulösen oder auf eine andere Art und Weise in dessen
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