Krankenkassen haben bei Transsexuellen die Kosten für eine Barthaarentfernung zu übernehmen.
Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Hannover einem transexuellen Kläger Recht gegeben und die gesetzliche Krankenkasse dazu verpflichtet, die Kosten für eine Nadelepilationsbehandlung zur Entfernung von Barthaaren bei einem
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