Der Beschluss der EU-Kommission über die kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten ab 2013 ist nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union mit dem Unionsrecht vereinbar, die Betreiber von Industrieanlagen, die Kohle als Brennstoff verwenden, werden durch den Beschluss nicht diskriminiert.
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