Schadstoffarme Trikes

Schadstoffarme Trikes unterliegen seit dem 1. Juli 2010 aufgrund des Wortlauts des 5. KraftStÄndG deutlich höheren Steuersätzen, obwohl die Gesetzesbegründung für die Beibehaltung der bisherigen Besteuerung spricht.

Die Kraftfahrzeugbesteuerung von dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen ist mit dem 5. KraftStAndG

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