Truppenärztliche Versorgung

für die Ansprüche der Soldatinnen und Soldaten auf Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung besteht nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Die bisherige Praxis, den Leistungsumfang der medizinischen Versorgung durch Verwaltungsvorschriften zu bestimmen, ist verfassungswidrig.

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