Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

Für eine Vergütung nach der Entgeltgruppe S 14 Alt. 1 TVöD-BT-V/VKA müssen deren tarifliche Anforderungen „Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls“ sowie „Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht“ kumulativ Inhalt der auszuübenden Tätigkeit sein.

Ein Bezirkssozialarbeiter ist in der

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