Für eine Vergütung nach der Entgeltgruppe S 14 Alt. 1 TVöD-BT‑V/VKA müssen deren tarifliche Anforderungen „Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls“ sowie „Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht“ kumulativ Inhalt der auszuübenden Tätigkeit sein. Ein Bezirkssozialarbeiter ist in der Entgeltgruppe (EG) S 14 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Bereich der
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