Das Regierungspräsidium darf bei der Prüfung einer Überkompensation die Umsätze aus Außer-Haus-Verkäufen miteinbeziehen, weil diese Förderpraxis auf einem sachlichen Grund beruhe.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage abgewiesen, mit der sich eine Unternehmerin gegen die Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen, hier: sog.
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