Landgericht Stuttgart

Der fehlende Übernahmebeschluss

Ein ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss muss schriftlich abgefasst werden.

Die Entscheidung des höheren Gerichts über die Übernahme gemäß § 225a StPO ergeht in der für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Besetzung.

Die Form des Übernahmebeschlusses, der den Eröffnungsbeschluss insoweit abändert, als er

Artikel lesen