Die im Arbeitsvertrag versteckte Ausschlussfrist

Eine in einem längeren, mit „Tätigkeit/Probezeit/Kündigung“ überschriebenen Paragraphen des vom Arbeitgeber gestellten Arbeitsvertrages ohne besondere Hervorhebung enthaltene Ausschlussfristenregelung ist überraschend im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB. Eine solche Klausel ist überraschend iSd. § 305c Abs. 1 BGB und damit nicht Vertragsbestandteil geworden. Nach dieser Vorschrift werden Bestimmungen in

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Arbeitsvertragliche Altersgrenze – als überraschende Klausel

Bei der in einem Arbeitsvertrags enthaltenen Befristung auf die Regelaltersgrenze, die in den Regeln zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten ist, handelt es sich nicht um eine überraschende Klausel iSv. § 305c Abs. 1 BGB. Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat überraschenden Charakter iSd. Vorschrift, wenn sie von den Erwartungen des

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