Ein Asylantragsteller darf wegen systemischer Mängel nicht nach Ungarn zur Durchführung eines Asylverfahrens überstellt werden.
In dem hier vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschiedenen Fall war der allein stehende syrische Asylantragsteller im Jahre 2014 u.a. über Ungarn in die Bundesrepublik
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