Die Anrechnung einer übertariflichen Zulage auf ein umgruppierungsbedingt erhöhtes Tarifentgelt kann individualrechtlich zulässig sein.
Wird ein Entgelt vereinbart, das sich aus einem Tarifentgelt und einer Zulage zusammensetzt, und erweist sich später das Tarifentgelt aus Rechtsgründen – wie hier wegen einer
Artikel lesen



