Online-Banking – und der (Anscheins-)Nachweis der Authorisierung eines Zahlungsvorgangs

Bei dem Nachweis der Autorisierung eines Zahlungsvorgangs mittels eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments ist nach § 675w Satz 3 BGB Voraussetzung einer Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises, dass auf Grundlage aktueller Erkenntnisse die allgemeine praktische Unüberwindbarkeit des eingesetzten Sicherungsverfahrens sowie dessen ordnungsgemäße Anwendung

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Gefälschte Überweisungsträger

Durch das Einreichen gefälschter Überweisungsträger bei der Bank der Geschädigten täuscht der Einreicher über das Vorliegen eines Überweisungsauftrags zu seinen Gunsten.

„Die Bank“ irrte sich dementsprechend insoweit, als sie von einem Überweisungsauftrag eines über das Konto der Geschädigten Verfügungsberechtigten ausging,

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