Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit dem „buffer“ eines Umsatzsteuerkettengeschäftes und seiner Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung zu befassen. Problematisch für den Bundesgerichtshof war dabei der Nachweis der fehlenden Berechtigung zum Vorsteuerabzug, der Hinterziehungsvorsatz des Buffers sowie die Steuerberechnung: Die Angeklagte in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall handelte als Zwischenhändlerin mit
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