Geschäftsmann

Der Umtausch von Unterwäsche

Grundsätzlich gibt es kein Recht auf Umtausch bei Nichtgefallen. Ein solches Umtauschrecht muss vertraglich vereinbart werden.

In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall wollte eine Münchenerin Unterwäsche umtauschen. Die Klägerin kaufte im Mai 2011 in einem Miederwarengeschäft einen Bikini, einen

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